FAQ


Entgeltumwandlung

Was ist eine Entgeltumwandlung?

Im Modell der Entgeltumwandlung verzichten Mitarbeiter auf einen Teil ihres Bruttogehalts, um ein Fahrrad, Endgeräte (Smartphones, Tablets, Watches etc.) oder das JobAuto zu erwerben.
Der Arbeitgeber schließt für jedes Produkt einen Leasingvertrag ab und überlässt die Produkte dem Arbeitnehmer. Das Bruttogehalt des Mitarbeiters verringert sich um die Leasingrate und er profitiert von einer Ersparnis bei der Einkommensteuer.
Bei Diensträdern hat der Mitarbeiter noch mehr Ersparnis, denn nicht nur die Einkommensteuer verringert sich, sondern es werden ebenfalls die Sozialabgaben gemindert.

Was ist MPP (Mitarbeiter-PC-Programm)?

Im Jahr 2006 wurde durch die Initiative D21 das „Mitarbeiter-PC-Programm“ (kurz: MPP) ins Leben gerufen - §3 Nr. 45 EStG. regelt die steuerfreie Überlassung von betrieblichen Personalcomputern und Telekommunikationsgeräten (Smartphones, Tablets, PCs, Laptops, Smartwatches und Zubehör) und deren Privatnutzung. Die Bundesregierung möchte damit die Digitalisierung fördern.
Beim MPP least der Arbeitgeber die Hardware (Smartphone, Laptop, Tablet sowie Zubehör in Kombination mit einem Hauptgerät) und überlässt sie dem Arbeitnehmer zur privaten und betrieblichen Nutzung.

Wer ist MPP berechtigt?

Bietet dein Arbeitgeber das MPP an, bist du berechtigt über die Entgeltumwandlung die neuste Hardware zu beziehen.
Dein Arbeitnehmer kann die Berechtigung allerdings unter Umständen einschränken. Befristet Beschäftigte, Arbeitnehmer in der Probezeit, Minijobber, Auszubildende, Werkstudenten, Praktikanten, Mindestlohn beziehende Arbeitnehmer und solche, die in weniger als drei Jahren in Rente gehen, können ausgeschlossen sein.

Darf man die Endgeräte auch privat nutzen?

Ja! Das Endgerät darf der Arbeitnehmer zu 100% privat nutzen.

Warum ist MPP günstiger als der Direktkauf?

Die Ersparnis ergibt sich durch die steuerliche Förderung.
Hardware, die per Entgeltumwandlung gekauft wird, wird über die Gehaltsabrechnung des Arbeitnehmers abgerechnet. Der Arbeitnehmer bezahlt die gesamten Kosten oder einen Teil davon aus seinem Bruttogehalt, indem der Arbeitnehmer auf einen Teil seines Bruttogehalts verzichtet. Dadurch zahlt dieser weniger Lohn- und Kirchensteuer und kann so eine Ersparnis erzielen.
Schaue dir ganz unverbindlich deine Ersparnis in unserem Rechner an. Den Rechner findest du auf jeder Artikelseite innerhalb der Website.

Kommen auf den Arbeitgeber Kosten zu?

Das MPP ist für den Arbeitgeber kostenneutral.
Der Aufwand für die Personalabteilung ist gering und wird komplett digital über das kostenfreie primandis-Portal abgewickelt.
Zusätzlich sinken bei der Entgeltumwandlung die Ausgaben sowohl für den Arbeitnehmer als auch für den Arbeitgeber. Aus diesem Grund empfehlen wir Arbeitgebern, mindestens die Versicherungsprämien zu übernehmen.
Je höher der Zuschuss des Arbeitgebers, desto mehr Arbeitnehmer entscheiden sich für ein Endgerät.

Kann ein Arbeitgeber das Endgerät mit Zuschüssen unterstützen?

Ja! Mit einem monatlichen Zuschuss zur Nutzungsrate. Wie hoch dieser Betrag ausfällt, entscheidet der Arbeitgeber selbst.
Der Arbeitgeber kann auch die Raten für die Endgeräte-Versicherung übernehmen.
Eine Kombination aus mehreren Zuschüssen ist möglich.

Welche Vorteile bietet das MPP dem Arbeitnehmer?

Die Mehrwerte für den Arbeitnehmer sind sehr groß. Arbeitnehmer profitieren, neben einer großen Auswahl an Smartphones, Tablets, Laptops, Smartwatches uvm., von dem Steuervorteil.
Durch die Entgeltumwandlung, bei der die Leasingrate vom Bruttogehalt abgezogen wird, müssen weniger Steuern gezahlt werden.
Zusätzlich beinhaltet das MPP, wenn der Arbeitgeber dies anbietet, eine Versicherung, die viele Schäden absichert.
Arbeitnehmer können von einer Ersparnis von bis zu 25% profitieren.

Welche Vorteile bietet das MPP dem Arbeitgeber?

Durch das MPP kann die Mitarbeiterbindung und -motivation gestärkt werden. Auch für das Personalmarketing ist das MPP ein Instrument, um weitere Benefits anbieten zu können.
Die Bezahlung per Entgeltumwandlung ist für den Arbeitgeber kostenneutral, ohne dass ein geldwerter Vorteil versteuert werden muss.

Was ist ein Überlassungsvertrag und wer schließt diesen ab?

Zwischen dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber wird für die Dauer der Leasingzeit ein Überlassungsvertrag geschlossen.
In diesem Vertrag sind die Rahmenbedingungen für die Überlassung schriftlich festgehalten. Ein Muster steht dem Arbeitgeber im primandis-Portal zur Verfügung. Dieser kann jederzeit angepasst werden.

Entsteht durch die Einführung vom MPP Mehraufwand bei der monatlichen Gehaltsabrechnung?

Es entsteht kein Mehraufwand bei der monatlichen Gehaltsabrechnung.
Exporte der Umwandlungsraten stehen über das primandis-Portal zur Verfügung oder können automatisch zu einem gewünschten Tag im Monat automatisch versendet werden. Diese Exporte können dann an die Payroll-Abteilung weitergegeben werden.

Wie lange ist die Laufzeit beim MPP?

24 oder 32 Monate. Dies kann der Arbeitnehmer im Bestellvorgang selbst entscheiden.

Welche Artikel sind beim MPP möglich?

Mit dem MPP können Computer, Laptops, Smartphones, Tablets, Smartwatches zuzüglich entsprechenden Zubehörs umgewandelt werden.

Kann auch nur Zubehör geleast werden?

Zubehör ist nur in Kombination mit einem Hauptgerät (Smartphone, Tablet, Laptop oder PC) möglich. Zum Kauf ist es erwerbbar zu den dargestellten Zahlungsoptionen wie beispielsweise Klarna.

Kann der Arbeitnehmer auch mehr als einen Artikel beim MPP gleichzeitig beziehen?

Grundsätzlich kannst du mehrere Endgeräte über die Entgeltumwandlung beziehen. Hierbei ist es egal, ob diese Hardware für dich selbst, deinen Partner, deine Partnerin oder sogar für deine Kinder ist - wenn du dich einen Haushalt teilen.
Dein Arbeitgeber kann diese Zahl allerdings einschränken.

Was passiert nach der Bestellung?

Wenn du deine Bestellung per Entgeltumwandlung bezahlst, wird die Bestellung an das primandis Portal des Arbeitgebers übermittelt.
Dieser überprüft die Bestellung und gibt diese frei. Nach der Freigabe wird das Endgerät in den Versand gegeben und ist innerhalb kurzer Zeit, je nach Verfügbarkeit, bei dir.

Ab wann beginnt die Entgeltumwandlung?

Die Entgeltumwandlung beginnt im Folgemonat des Vertragsabschlusses.

Kann das Gerät umgetauscht oder zurückgegeben werden, wenn es z.B. nicht gefällt?

Die Hardware kann während der Vertragslaufzeit nur aus wichtigen Gründen umgetauscht oder zurückgegeben werden, bspw. wenn das Arbeitsverhältnis währenddessen endet.
Ein Umtausch wegen Nichtgefallens ist nicht möglich.

Kann der Arbeitnehmer das Endgerät am Ende übernehmen?

Das Endgerät kann der Arbeitnehmer für einen Rest-Kaufpreis von 6% bis 9% vom Bruttolistenpreis übernehmen. Ist dies nicht gewünscht, kann der Arbeitnehmer das Endgerät ganz einfach zurückgeben und sich evtl. wieder die neuste Hardware auszusuchen.

Die Umwandlungsrate auf der Gehaltsabrechnung stimmt nicht mit dem Wert aus dem Rechner überein. Wie ist das möglich?

Unser Rechner dient der allgemeinen Information und rechnet mit Standardwerten – die von den Optionen abweichen können, die dein Arbeitgeber gewählt hat.
Wichtig: Deine tatsächliche Nettobelastung liegt unter der Umwandlungsrate. Sie ist unter anderem abhängig von deinen Bezügen sowie von deiner Steuerklasse.

Wie verändert sich die Leasingrate, wenn der Arbeitnehmer eine Gehaltserhöhung bekommt?

Die Leasingrate ändert sich bei einer Gehaltserhöhung nicht. Je nach Steuerklasse kann sich die Ersparnis verändern.
Wie sich die Ersparnis ändert, kannst du einfach in unserem Rechner prüfen.

Ist beim MPP eine Versicherung enthalten? Was enthält diese?

Ja! Diese deckt nahezu alle unvorhersehbaren Schäden und Reparaturen ab. Hierzu gehören u. a. Displayschaden, Wasserschaden, Defektes Zubehör usw. Eine Übersicht der Versicherungsdetails lassen wir dir auf Nachfrage zukommen.

Der Arbeitnehmer hat einen Versicherungsfall bei einem Artikel. Was tut der Arbeitnehmer?

Bitte wende dich in dem Fall in der Zeit von Mo. - Fr. von 09:00 Uhr bis 15:00 Uhr per Mail unter kontakt@vorteilshero.de bei unserem Vorteilshero Team.

Der Arbeitnehmer hat einen Gewährleistungsfall. Was tut der Arbeitnehmer?

Für das Endgerät stehen dem Arbeitnehmer selbstverständlich die Rechte im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung (Sachmängelhaftung) zu. Sie gilt zwei Jahre ab Übernahme des Endgeräts.

Dein Ansprechpartner in allen Fragen zur Mängelhaftung ist die BPS GmbH, von der der Arbeitnehmer sein Endgerät bezogen hat.
Du erreichst uns in der Zeit von Mo.- Fr. von 09:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter nachfolgenden Kontaktdaten:

+49 (0) 2303 94 23 3 – 60

kontakt@vorteilshero.de

Muss der Arbeitnehmer den Vertrag kündigen?

Nein, das Vertragsverhältnis endet automatisch nach der vereinbarten Vertragslaufzeit.

Die Vertragslaufzeit ist fast um. Wann und wie erhält der Arbeitnehmer das Kaufangebot für den Artikel?

Der Arbeitnehmer erhält das Angebot ca. 2 Monate vor Ablauf per Mail.

Der Arbeitnehmer nimmt das Kaufangebot an. Wie funktioniert die Bezahlung?

Der Arbeitnehmer erhält eine entsprechende Rechnung. Nach dem Eingang der Zahlung geht das Eigentum am Endgerät an den Arbeitnehmer über.

Der Arbeitnehmer nimmt das Kaufangebot nicht an. Wie geht es dann weiter?

Im Anschreiben zum Vertragsende wird der Arbeitnehmer über die Rücksendeadresse informiert.
Der Arbeitnehmer wird gebeten das Endgerät in ordnungsgemäßem und betriebssicherem Zustand transportversichert zurückzusenden.

Was passiert mit dem geleasten Produkt bei der Kündigung des Arbeitnehmers?

Am einfachsten ist es den Leasingvertrag auf den neuen Arbeitgeber umzuschreiben – dies ist in der Regel unproblematisch da einem Arbeitgeber keine Kosten im MPP entstehen.
Im Rahmen einer Ablösezahlung kann alternativ das Gerät ins Eigentum übernommen werden.
Das Unternehmen hat zudem die Möglichkeit die Hardware einem anderen Arbeitnehmer zu überlassen oder es anders zu verwenden.

Was passiert, wenn der Arbeitnehmer länger krank ist oder in Erziehungsurlaub geht?

Sobald die Lohnfortzahlung nicht mehr durch den Arbeitgeber erfolgt, kann auch keine Entgeltumwandlung vorgenommen werden. Der Leasingvertrag kann allerdings während der Vertragslaufzeit, mit Zustimmung des Arbeitgebers, vorzeitig abgelöst werden